- Sie möchten Physiotherapie zu Hause erhalten? -
Schritt 1:
Suchen Sie einen Arzt auf:
Wenn Sie Beschwerden haben, kann Ihnen Ihr Arzt zur unterstützenden Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Basis für die Verordnung ist der sogenannte "Heilmittelkatalog". In diesem Katalog ist aufgeführt, welche Verordnung bei welchem Leiden innerhalb der Physiotherapie als sinnvoll und wirtschaftlich gilt. Hier ist auch festgelegt, wie viele Behandlungen notwendig sind. Benötigen Sie weitere Behandlungssitzungen, kann Ihr Arzt – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.
Schritt 2:
Wählen Sie den richtigen Physiotherapeuten:
Suchen Sie sich einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe. Ganz einfach geht dies über die ZVK-Therapeutensuche.
Schritt 3:
Erhalten Sie Ihren Behandlungsplan:
Bei Ihrem ersten Besuch beim Physiotherapeuten erfolgt in der Regel zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich dann die aktiven oder passiven Behandlungsmethoden ergeben.
Schritt 4:
Physiotherapie – Wie teuer ist das eigentlich?
Als GKV-Versicherter zahlen Sie für jede Verordnung zurzeit 10,- Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent je verordneter Leistung.*
Als PKV-Versicherter erhalten Sie, je nach Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben, unterschiedliche Rückzahlungen.
Praktisch zu wissen:
*Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzliche Einnahme des Physiotherapeuten. Die jeweilige Höhe der Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit.
Bewegungstherapie bildet die Hauptaufgabe der Physiotherapie. Sie ist ein dynamischer Prozess, der sich an die Steigerung der Belastbarkeit im Verlauf des Heilungsprozesses anpasst. Durch einen systematischen und stufenförmigen Behandlungsaufbau zielt Bewegungstherapie darauf ab, die Belastungsfähigkeit heraufzusetzen und die normale Körperfunktion weit möglichst wiederherzustellen. Bewegungstherapie umfasst zahlreiche Behandlungsmethoden und -techniken.[3]
Krankengymnastische Behandlungstechniken (mobilisierend, stabilisierend) dienen insbesondere der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen sowie Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, innerer Organe und des Nervensystems.
Im Rahmen des Heilmittelkataloges der gesetzlichen Krankenversicherung kann Krankengymnastik (KG) als Heilmittel als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.[4]
(v. mittellat.: rehabilitatio = "Wiederherstellung")
Medizinische Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Patienten – z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Tumorentfernung etc. - bei der Wiedererlangung oder dem Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen. Rehabilitation hat aber auch zum Ziel, Beeinträchtigungen und Einschränkungen abzuwenden, die sich als bleibende Folge von chronischen Erkrankungen oder Unfällen einstellen.[5]
Unter gesundheitlicher Prävention versteht man Vorbeugung, die darauf zielt, Krankheit oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Es gibt unterschiedliche Arten der Prävention: Primäre Prävention soll das erstmalige Auftreten einer Krankheit vermeiden. Sekundärprävention zielt darauf ab, Krankheiten möglichst früh zu entdecken, um rechtzeitige Therapien einleiten zu können. Maßnahmen im Rahmen der Tertiärprävention sollen Folge- und Spätschäden, bereits eingetretener Erkrankungen verzögern, begrenzen oder möglichst verhindern. Prävention kann auf zwei Ebenen ansetzen: Sie kann die Veränderung von Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zum Ziel haben, damit daraus resultierende Gesundheitsgefahren verringert werden. Aber auch das Verhalten der Menschen soll sich so verändern, dass jeder Einzelne selbst etwas für die Erhaltung seiner Gesundheit tut. Prävention ist seit Jahren ein wichtiges Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten. Der GKV-Leitfaden Prävention legt die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien in der Prävention und Gesundheitsförderung, die für die Leistungsbringung vor Ort verbindlich gelten, fest.[6]
Quellen:
[1] Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Physiotherapie // Definition (physio-deutschland.de)
[2] Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Physiotherapie // Ziele der Physiotherapie (physio-deutschland.de)
[3]
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // Glossar // Bewegungstherapie (physio-deutschland.de)
[4]
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // Glossar // Krankengymnastik (physio-deutschland.de)
[5] Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // Glossar // Rehabilitation (physio-deutschland.de)
[6] Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // Glossar // Prävention (physio-deutschland.de)